Tätigkeiten

Tätigkeiten und Sachgebiete

Die Kanzlei ist auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

Zivilrecht

In der Kanzlei helfen wir Ihnen in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten und dies sowohl außergerichtlich – sei es bei dem Kauf oder der Vermietung von Immobilien, Betreibungen vor der Verwaltung oder in Erbrechtlichen Sachen – und selbstverständlich bei strittigen Fällen auch vor Gericht. Nötige Unterlagen können direkt von Herrn Gascón Nasarre übersetzt und beglaubigt werden.

Wir beraten sie gerne in Bezug auf:

  • Kaufverträge.
  • Immobilienkäufe in Spanien.
  • Erledigung jeglicher Handlungen vor dem Grundbuch:
    • Ersteintragungen (Immatrikulation) und Eintragungen von Liegenschaften.
    • Verfahren zum Eigentumsnachweis und Schließungen in der Erwerbskette von Liegenschaften.
    • Auskünfte und Auszüge.
    • Hypotheken löschen.
  • Wohnungsmietrecht, Unternehmenspacht und Landpacht.
  • Wohnungseigentumsrecht.
  • Erbrecht und Schenkungen:
    • Gestaltung von Testamenten.
    • Feststellung gesetzlicher Erben.
    • Erbannahme, Ausschlagung und Betreibung aller nötigen Schritte.
    • Erbauseinandersetzung.
    • Abwicklung der Erbschaftssteuer für Residente und Nicht Residente in Spanien.
  • Errichtung von Vollmachten.
  • Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften.
  • Freiwillige Gerichtsbarkeit.
  • Zivilprozessrecht und Klagen (Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Wechsel- und Scheckprozess, ordentliche Verfahren).

Weiterführende Informationen zum spanischen Recht, zur nötigen NIE-Nummer für Ausländer finden sie unter Das spanische Rechtssystem und NIE-Nummer.

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Strafrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren in ganz Spanien. Strafverfahren im Ausland stellen aufgrund der Sprachbarriere eine ganz besondere Problemstellung dar. Insbesondere in diesen Fällen ist es von Anfang an wichtig, dass der Mandant direkt mit seinem Rechtsanwalt ohne Kommunikationsschwierigkeiten alle Details der Causa erörtern kann.Es geht dabei nicht nur um das grundsätzliche Problem, dass die Verfahrenssprache des Gerichts nicht gesprochen oder verstanden wird, sondern auch um die direkte Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Ohne einen ordentlichen Informationsaustausch zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist eine angemessene Verteidigung ausgeschlossen. Es kann zu Missverständnissen und Fehlern kommen. Es ist daher unverzichtbar über einen Beistand zu verfügen der richtig Deutsch spricht, aber auch die spanische Sprache beherrscht z. B. zwecks Überprüfung der Dolmetscher (die im Verfahren bei Aussagen vor der Polizei oder am Gericht hinzugezogen werden) oder um die Sache – je nach Fall – mit der Staatsanwaltschaft oder anderen Privatklägern zu erörtern.

Wir beraten Sie bei und über:

  • Anzeigen und Strafverfolgung.
  • Festnahmen.
  • Rechtsmittel.
  • Schnellverfahren.
  • Vollstreckung von Urteilen.
  • Strafverteidigung.
  • Auslieferungen von Häftlingen und Urteilsvollstreckungen im Ausland.
  • Durchsetzung von Opferrechten.

Weiterführende Informationen zum spanischen Strafrecht finden sie unter Strafrecht in Spanien.

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Handelsrecht

Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gründung von Gesellschaften in Spanien und erledigen alle notwendigen Schritte vom Antrag der Firma bis zur Eintragung im Handelsregister und der Anmeldung beim Finanzamt. Alle notwendigen Unterlagen werden direkt in der Kanzlei von Herrn Gascón Nasarre übersetzt und beglaubigt. Beim Notartermin stehen wir Ihnen sprachlich bei. Auch nach der Gründung begleiten wir Sie gerne weiter und helfen Ihnen bei den Gesellschaftsbeschlüssen oder der Erteilung von Vollmachten.

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf:

  • Gesellschaftsgründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad limitada) oder Aktiengesellschaften (sociedad anónima).
  • Umwandlungen und Abwicklungen.
  • Handelsverträge.
  • Erledigung jeglicher Handlungen vor dem Handelsregister:
    • Eintragungen.
    • Auskünfte und Auszüge.
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen.

 

Haben Sie andere Fragen zum spanischen Handelsrecht?

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Verwaltungsrecht

Wir vertreten Mandanten in ganz Spanien bei Verwaltungsgängen, Anträgen und Ordnungswidrigkeiten. Benötigte Unterlagen können direkt in der Kanzlei von Herrn Gascón Nasarre übersetzt und beglaubigt werden. Von der spanischen Verwaltung ausgestellte Dokumente werden ins Deutsche übersetzt zur Vorlage bei den deutschen Behörden.

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf:

  • Verwaltungsanträge und -verfahren.
    • Baugenehmigung und Gewerbeerlaubnis.
    • Gewerbeerlaubnis für Campingplätze.
    • Nachträgliche Genehmigung rechtswidriger Bauten.
    • Genehmigungen für Aktivitäten, die das öffentliche Eigentum an Flüssen betreffen.
    • Anträge und Verfahren vor der Flussbehörde/Wasserverband der Anlieger des Flusses Ebro (Confederación Hidrográfica del Ebro).
  • Erledigung jeglicher Handlungen vor dem Katasteramt.
  • Verwaltungsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeiten.
  • Betreibung von NIE und NIF Nummern für EU-Ausländer.
  • Vermögenshaftung der Verwaltung.
  • Verwaltungsklagen.

 

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Gemeinschaftsrecht

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Der so genanten Besitzstand (acervo comunitario auf Spanisch) der Europäischen Union bildet das gemeinsame Fundament aus Rechten und  Pflichten, die für alle EU-Länder verbindlich sind. Die nationalen Gesetze müssen daher sehr oft im Rahmen dieses Besitzstandes ausgelegt werden und die jeweiligen Interessen – falls nötig – vor der EU vertreten werden.

Wir beraten und vertreten sie gerne in Bezug auf:

  • Vorabentscheidungsverfahren.
  • Bertreibungen vor der Europäischen Kommission.

 

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Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR) sind die Kollisionsnormen bei der Berührung mit ausländischem Recht. Hier muss einzeln abgewogen werden welche Rechtsnormen (die nationalen oder die ausländischen) auf den jeweiligen Fall angewendet werden. In erster Linie kommt dies also bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zur Anwendung.

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Vollstreckung und Anerkennung ausländischer Titel und Gerichtsurteile

In der Kanzlei vollstrecken wir für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden in ganz Spanien ausländische Titel und Gerichtsurteile. Die Titel werden direkt von Herrn Gascón Nasarre übersetzt und beglaubigt und dann am jeweiligen Amtsgericht zur Vollstreckung eingereicht (ETJ oder Ejecución de Títulos Judiciales). Wir kümmern uns um die Zwangsvollstreckung und Pfändung des Vermögens beim Schuldner.

Im Vorfeld beraten wir die Mandanten über die spanischen Voraussetzungen und Gepflogenheiten (Prozessvollmacht und evtl. Prozessvertreterzwang) und die Möglichkeit eines Europäischen Vollstreckungstitel zur Beschleunigung der grenzüberschreitenden Vollstreckung.

Haben Sie Fragen zur Vollstreckung von Titeln oder Gerichtsurteilen in Spanien?

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Beeidigte Übersetzungen von Unterlagen

Wir übersetzen und beglaubigen für Privatpersonen und Unternehmen auf Deutsch vorliegende Unterlagen. Herr Gascón Nasarre ist nicht nur spanischer Rechtsanwalt (abogado) sondern auch vom spanischen Außenministerium öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für die deutsche Sprache (Traductor-Intérprete Jurado de Alemán). Diese zusätzliche Eigenschaft wird von Gerichten, Notariaten und Kanzleien sehr geschätzt.

Dies ermöglicht es sehr flexibel zu agieren ohne auf Dritte angewiesen zu sein. So können direkt beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden oder kurzfristig Termine beim Notar wahrgenommen werden (Dolmetschen). Der beglaubigte sprachliche Inhalt stellt eine offizielle Übersetzung dar und ist vor allen spanischen Behörden, Ämtern und Dienststellen gültig.

Die beeidigte Übersetzungen umfasst alle Arten von Unterlagen, Rechtstexten, gerichtlichen, notariellen, handelsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Schriftstücken in der Sprachkombination DE>ES und ES>DE:

  • Notarielle Urkunden.
  • Ehegüterverträge und Güterrechtsvereinbarungen.
  • notarielle Offenkundigkeitsfeststellungen.
  • Prozessvollmachten.
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
  • Testamente und letztwillige Verfügungen.
  • Erbschaftsannahmen.
  • Feststellung gesetzlicher Erben.
  • Gesellschaftssatzungen.
  • Gesellschaftsbeschlüsse.
  • Klageschriften und Klagebeantwortungen
  • Anzeigen und Privatklagen.
  • Erklärungen.
  • Sachverständigenberichte.
  • Gerichtsurteile.
  • Rechtsmittel.
  • Vollstreckungstitel.
  • Rechtshilfeersuchen.
  • Justizielle Zusammenarbeit.
  • Auslieferungen
  • Verträge
  • akademische Titel.
  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Genehmigungen
  • Verwaltungsrechtliche Genehmigungen und Lizenzen.
  • Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnis oder Bescheinigung über den Ledigenstand, Heiratsurkunde oder Trauschein.
  • Führungszeugnis oder Strafregisterbescheinigung (Österreich)
  • Erklärungen.
  • Wirtschaft- und Finanzberichte
  • Reifezeugnisse (Abitur und Matura)
  • Hochschulnoten
  • Briefe
  • Protokolle.
  • Reisepässe und Personalausweise
  • PKW-Unterlagen, Zulassungsbescheinigungen, Kaufverträge.
  • Betreibung von Unterschriftsbeglaubigungen und Haager Apostille.

 

Weiterführende Informationen über beglaubigte Übersetzungen in Spanien finden Sie unter Beeidigte Übersetzungen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen in die deutsche oder die spanische Sprache?

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Beeidigtes Dolmetschen vor Gerichten, Notaren und Verwaltung

Wir stehen Privatpersonen und Unternehmen sprachlich bei und dolmetschen am Gericht, beim Notar, Behörden und Sitzungen. Der beglaubigte Dolmetscher erfüllt eine wichtige Funktion bei Willenserklärungen und Aussagen, da dank seiner Mitwirkung die sprachlichen Grundvoraussetzungen garantiert werden.

Herr Gascón Nasarre ist nicht nur spanischer Rechtsanwalt (abogado) sondern auch vom spanischen Außenministerium öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für die deutsche Sprache (Traductor-Intérprete Jurado de Alemán). Er war viele Jahre als Gerichtsdolmetscher für die spanischen Gerichte und die Polizei tätig. Dies ermöglicht es sehr flexibel zu agieren ohne auf Dritte angewiesen zu sein. Insbesondere wenn es sich z. B. um Termine beim Notar handelt. Diese können kurzfristig wahrgenommen werden, so dass die Urkunden auch errichtet werden können.

Wir helfen Ihnen sprachlich bei allen Verwaltungs- und Behördengängen in Spanien (beeidigtes Dolmetschen vor Gericht, Notaren, Behörden, Standesamt, außergerichtlichen Sitzungen) und privaten Arbeitsessen und in allen Varianten (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen und Chuchotage).

Weiterführende Informationen zur Übersetzung und Dolmetschen in Spanien finden Sie unter Beeidigte Übersetzungen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen beglaubigten und vereidigten Dolmetscher für Deutsch in Spanien?

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Betreibungen in Deutschland
  • Auskunftsanträge vor deutschsprachigen Behörden.
  • Deutsche Rentenversicherung.
  • Zahlungen von Bußgeldern.

In jenen Angelegenheiten, in denen die Kanzlei im Ausland nicht tätig werden kann (z.B. Gerichtsverfahren in Deutschland) tritt die Kanzlei häufig als Korrespondenz- und Verbindungskanzlei zwischen den Mandanten und den ausländischen Kollegen auf.