Beeidigte Übersetzungen

Beeidigte Übersetzungen

Immer wieder müssen in Spanien Unterlagen vorgelegt werden, die in deutscher Sprache verfasst sind, da diese von deutschsprachigen Behörden erstellt wurden. Die spanische Verwaltung verlangt in diesem Fall die Vorlage des Originals samt einer offiziellen Übersetzung in die spanische Sprache. Dies wird in Spanien von einem traductor-intérprete jurado oder öffentlich bestellten Übersetzer und Dolmetscher der jeweiligen Sprache durchgeführt. Ein traductor-intérprete jurado ist eine Urkundsperson der Sprache, für die er ernannt wurde. Er übersetzt die entsprechenden Dokumente und bezeugt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit der Übersetzung bzw. den Inhalt des übersetzten Dokumentes. Er ist somit, unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, ein sehr wichtiger Bestandteil im internationalen Rechtsverkehr. Der Adressat verfügt so über vorbehaltlose Garantien in Bezug auf den Inhalt eines in einer ausländischen Sprache verfassten Dokumentes.

Die beeidigten Übersetzer und Dolmetscher werden in Spanien vom Außenministerium ernannt und die von ihnen offiziellen angefertigten Übersetzungen sind landesweit gültig.

Die entsprechende Regelung wurde vom Königlichen Dekret 2555/1977, vom 27. August, welches den Sprachendienst des Außenministeriums regelt, verabschiedet. Kraft Artikel 6 des vorbenannten Gesetzes gilt:

Artikel 6 Beeidigtes Dolmetschen und Übersetzungen

  1. Beeidigtes Dolmetschen und Übersetzungen aus einer ausländischen in die spanische Sprache und umgekehrt, die von beeidigten Übersetzern und Dolmetschern durchgeführt werden, haben offiziellen Rang und können vom Sprachendienst des Außenministeriums einer Überprüfung unterzogen werden, wenn die zuständigen Behörden darum ersuchen.
  2. Die beeidigten Übersetzer und Dolmetscher können mit ihrer Unterschrift und Stempel die Genauigkeit und Richtigkeit ihrer Handlungen bescheinigen.

Alle beeidigten Übersetzer und Dolmetscher verfügen in Spanien aktuell über eine Berufsnummer und werden in der „Liste beeidigter Übersetzer und Dolmetscher“ des Außenministeriums geführt. Es ist daher sehr einfach zu überprüfen, ob eine Person über die Ernennung verfügt oder nicht.

Im Jahre 2014 wurde fernerhin ein neuer Ausweis für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher genehmigt. Bei dem Ausweis handelt es sich um eine von der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (FNMT) hergestellte Plastikkarte im Kreditkartenformat (die Fábrica Nacional de Moneda y Timbre ist die spanische Banknotendruckerei und Münzprägeanstalt und u.a. auch für die Herstellung der spanischen Personalausweise oder Führerscheine zuständig). Das Modell wurde im Boletín Oficial del Estado (BOE), dem spanischen Staatsanzeiger, veröffentlicht:

Jeder Ausweis enthält die Vor- und Nachnamen des Übersetzers, seine Personalausweisnummer, die ihm zugeteilte Berufsnummer, seine Staatsangehörigkeit und das Datum seiner Ernennung für die entsprechende Sprache.

Ein traductor-intérprete jurado oder öffentlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher ist ein anerkannter Experte mit der Befähigung den Inhalt von Unterlagen zu bescheinigen. Dementsprechend hoch sind seine Honorare. Um die Kosten zu verstehen, die beim beeidigten Dolmetschen oder einer Übersetzung anfallen, ist es zweckmäßig beide Modalitäten voneinander zu unterschieden. Einfach ausgedrückt: Eine Übersetzung findet schriftlich statt, während das Dolmetschen mündlich durchgeführt wird. Jede Modalität erfordert vom Übersetzer oder Dolmetscher unterschiedliche Fähigkeiten und Techniken. Die Rechnungslegung ist daher auch verschieden:

  • Übersetzungen werden pro übersetztes Wort abgerechnet. Der Übersetzungstarif hängt hier von diversen Faktoren ab. So u.a. vom Schwierigkeitsgrad des Textes oder der Dringlichkeit usw. Ein Lieferschein (einfacher Text) mit einer Frist von z.B. sieben Tagen ist preisgünstiger als eine notarielle Urkunde (schwieriger Text), die man von Freitag auf Montag dringend und über das Wochenende übersetzt (Feiertage).
  • Beim Dolmetschen wird üblicherweise nach Zeiteinheiten und evtl. nach Schwierigkeitsgrad abgerechnet (Gerichtsdolmetschen ist z. B. teurer als ein zwangloses Geschäftsessen).

In jedem Fall ist es angebracht sich mit dem Übersetzer oder Dolmetscher vorab in Verbindung zu setzen und einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Abschließend muss noch darauf hingewiesen werden, dass nicht alle ausländische Unterlagen zwingend einer beeidigten Übersetzung bedürfen. Personenstandsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Geburts- oder Sterbeurkunden können in Ländern, die Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen („Commission Internationale de l’État Civil” oder CIEC) sind und die entsprechenden Übereinkommen ratifiziert haben (z. B. das Übereinkommen vom 08. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern), direkt auf mehrsprachigen Formblättern ausgestellt werden. Mitglieder, die die Übereinkommen ratifiziert haben, sind u.a. Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Schweiz, Belgien. Diese mehrsprachigen Urkunden brauchen weder übersetzt noch legalisiert zu werden. Im Boletín Oficial del Estado (Staatsanzeiger) aus dem Jahre 1983 kann man im Anhang die Formblätter begutachten.

In der Kanzlei Gascón Nasarre bieten wir Ihnen die beeidigte Übersetzung von Unterlagen, Rechtstexten, gerichtlichen, notariellen, handelsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Schriftstücken in den Sprachkombinationen DE>ES und ES>DE an. Gleichwohl mit der Besonderheit, dass Herr Fernando A. Gascón Nasarre nicht nur Dipl.-Übersetzer sondern auch spanischer Rechtsanwalt ist. Diese zusätzliche und bedeutsame Eigenschaft wird von Gerichten, Notariaten und Kanzleien sehr geschätzt.

Die Kanzlei berät Mandanten fernerhin in Bezug auf zusätzliche rechtliche Sachverhalte wie z. B . die „Haager Apostille“ und über andere Formalitäten ausländischer Urkunden.

Sie haben Fragen über beeidigte Übersetzungen oder möchten ihre Unterlagen zur Verwendung vor der spanischen Verwaltung ins Spanische übersetzen?