Das spanische Rechtssystem

Die NIE-Nummer

Ausländische Personen, die in Spanien wirtschaftliche Interessen haben, Geschäfte tätigen oder jegliche andere Handlungen -die steuerrechtlich bedeutsam sein könnten- durchführen möchten, benötigen zwingend eine Identifikationsnummer für Ausländer. Bei natürlichen Personen ist dies die NIE-Nummer (Número de identidad de extranjero) und bei juristischen Personen die NIF-Nummer (Número de identificación fiscal). Es handelt sich hierbei um eine persönliche, nicht übertragbare, lebenslängliche und einmalige Identifikationsnummer.

Die NIE-Nummer stellt somit das Gegenstück zur spanischen Personalausweisnummer dar und dient einem dreifachen Zweck: der Erfassung des ausländischen Antragsstellers, der fortdauernden Identitätsfeststellung und die Benutzung als Steuernummer gegenüber dem Finanzamt und der spanischen Verwaltung.

In der Praxis ist dieses System für die spanische Verwaltung von sehr großem Nutzen, da die NIE-Nummer -einmal erteilt- nicht mehr geändert wird. Die Verwaltung agiert somit unabhängig von den jeweiligen ausländischen Reisepaß- oder Personalausweissystemen und deren Seriennummern. Selbstverständlich erfolgt bei Ausstellung durch die Ausländerbehörde eine Überprüfung der Personalien bzw. Identitätsfeststellung des Antragsstellers.

Die NIE-Nummer ist heutzutage für Ausländer von grundsätzlicher Wichtigkeit, da ohne diese Nummer keine Handlungen mehr durchgeführt werden können, die steuerrechtlich relevant sein könnten (notarielle Verkaufsurkunden, Steuererklärungen, Anmeldung bei der Sozialversicherung, Eröffnung von Bankkonten, Verwaltungsanträge usw.). Notarielle Verkaufsurkunden mit ausländischem Reisepaß gehören endgültig der Vergangenheit an.

Die NIE-Nummern werden in Spanien bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der Policía Nacional beantragt oder bei der jeweiligen spanischen diplomatischen Vertretung im Ausland. Der Antrag kann persönlich erfolgen oder mittels einer entsprechenden und ausreichenden Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags durch die Verwaltung mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ratsam die NIE-Nummer für jegliche Betreibungen in Spanien rechtzeitig und im Voraus zu beantragen.